Schlichtung und Mediation bei Bauvorhaben

Bei jedem Bauvorhaben kann es zu Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn, seinen Fachingenieuren und/oder den ausführenden Baufirmen kommen. In ca. 90 % aller Konflikte liegt die Ursache in:

•Änderungen des Bauentwurfs (VOB/B § 2.5)
•Zusatzleistungen (VOB/B § 2.6)
•Mängel in der Bauausführung

die sich erst nach der Vertragsunterzeichnung ergeben haben.
Änderungen des Bauentwurfs ergeben sich überwiegend aus veränderten Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer, aus Veränderungen der Bauumstände (Bauzeit, Wetter) oder aus veränderten örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle.

Lösung: Klage bei Gericht?

Sind diese Streitigkeiten nicht unter den Parteien zu regeln, wird der bisher übliche Weg eingeschlagen: der Gang zum Rechtsanwalt, der Rechtsanwalt des Vertrauens definiert eine Klage und reicht die Klageschrift bei Gericht zur Entscheidung durch den Richter ein. Wenn es sich um bauspezifische Zusammenhänge handelt, wird der Richter einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, wobei sich das Gutachten ausschließlich auf die Fragen aus dem Beweisbeschluss beziehen darf und kann. Der Richter wird sich in seinem Urteil auf die Feststellungen des Sachverständigen stützen: aus diesem Grund war der Sachverständige bestellt worden.

Die Klage vor Gericht kann nicht nur mehrere Jahre dauern, sondern erfordert auch einen erheblichen finanziellen Aufwand. Dieser finanzielle Aufwand ergibt sich nicht nur aus Gerichtsgebühren und Kosten für den Sachverständigen, sondern vielmehr aus der zeitlichen Bindung der Prozessbeteiligten zur schriftlichen Darlegung des Sachverhaltes und aus den psychischen Belastungen bei Terminen vor Gericht oder bei dem Rechtsanwalt.

Vorteile der Mediation

Ein erheblich schnellerer und preiswerterer Weg ist dann möglich, wenn sich die Parteien an einen Mediator wenden, der ihnen bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung hilft. Es ist dabei unerheblich, ob sich die Parteien vor dem Mediator selbst vertreten oder einen Rechtsanwalt zusätzlich zur Hilfe ziehen. Ein Mediator, international zertfiziert durch die Academy of Experts, London, der zusätzlich für das Fachgebiet Baubetrieb öffentlich bestellt und vereidigt ist, kann die baubetrieblichen Abhängigkeiten sicher beurteilen. Da dieser Mediator zusätzlich als Schlichter zertifiziert ist, wird er den Parteien zu einer schnellen Lösung ihres Problems verhelfen können:
Voraussetzung ist dann nur noch, dass beide Parteien den grundsätzlichen Wunsch haben zu einer zügigen Lösung ihres Konfliktes zu kommen.

Die grundsätzliche Funktion des Mediators

  • Anhörung der Parteien in getrennten wechselnden Besprechungen zu jeweils absolut vertraulichen Inhalten
  • Weitergabe von vertraulichen Informationen nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch die jeweilige Partei
  • Heranführen der Parteien an eine gemeinsame Lösung unter Berücksichtigung, dass der Mediator allparteilich und neutral ist und an dem Ausgang des Konfliktes kein persönliches Interesse hat
  • Formulierung der Lösung durch die Parteien und Protokollierung der Vereinbarung durch den Mediator zur Unterschrift der Lösung durch die Parteien

Der Mediator moderiert die Schlichtung, aber fällt selbst kein Urteil, weil er kein Richter ist. Im Gegensatz zu einem Schiedsgerichtsverfahren, das von einem Schiedsgutachter oder -richter verbindlich entschieden wird, wird bei der Mediation zwischen den Parteien vermittelt: mehr als 85 % aller Mediationen werden erfolgreich abgeschlossen. Die Einschaltung eines Mediators stellt bis zur Unterschrift unter eine gemeinsame Lösung kein Präjudiz dar. Die Schlichtung kann jederzeit von einer Partei einseitig abgebrochen werden.

Der große Vorteil bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung liegt in besonderem Maße darin, dass auch Vorschläge der Parteien zu einer eventuellen Kompensation gemacht werden können, die außerhalb eines Beweisbeschlusses vor Gericht unmöglich wären. Weitere Vorteile liegen in der schnellen Abwicklung, den geringen Kosten und dem Fachwissen des Mediators bei Baustreitigkeiten, dessen sich der Richter auch bedienen würde. Kosten entstehen nur durch den zeitlichen Aufwand des sachverständigen Mediators, der nach Stundenaufwand oder im Tagessatz vereinbart werden kann.

Wünscht eine Partei eine Mediation, so schreibt sie den Mediator an, der sich wiederum mit der anderen Partei in Verbindung setzt und beiden eine Mediationsvereinbarung zuschickt: die Mediation kann beginnen und dauert selten länger als ein bis zwei Tage.

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